Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die
Kosten für die psychotherapeutische Behandlung. Im Anschluss an die ersten psychotherapeutischen Sprechstunden sowie maximal vier probatorischen Sitzungen wird hierfür
ein Antrag bei der jeweiligen Versicherung gestellt. Gesetzlich Versicherte müssen in jedem Quartal ihre Krankenkassenkarte in der Praxis vorlegen.
Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von den privaten Krankenkassen bzw. den Beihilfestellen übernommen. Bitte erkundigen Sie sich vor Antritt der Therapie, ob Ihre private Krankenversicherung die Kosten für die Behandlung
bei einem Psychologischen Psychotherapeuten übernimmt. Beihilfeberechtigte Patient*innen sollten zusätzlich Informationen ihrer Beihilfestelle einholen.
Selbstverständlich haben Patient*innen auch die Möglichkeit, ihre
Behandlungskosten selbst zu übernehmen. Die entstehenden Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).